Die Klöster und Stifte stehen unter dem Schutz und der Rechtsaufsicht des Landes Niedersachsen, übertragen auf den jeweiligen Präsidenten oder die Präsidentin der Klosterkammer Hannover.

Die Klosterkammer ist eine Landesbehörde, die Stiftungen verwaltet, von denen der Allgemeine Hannoversche Klosterfonds (AHK) die größte ist.

Aus dem AHK unterstützt die Klosterkammer die Klöster und Stifte, die in ihrem Verwaltungsbereich liegen, in vielfältiger Weise:

Während die Calenberger Klöster (Barsinghausen, Mariensee, Marienwerder Wennigsen, Wülfinghausen) Bestandteile des AHK sind, also keine eigene Rechtspersönlichkeit haben, sind die Lüneburger Klöster (Ebstorf, Isenhagen, Lüne, Medingen, Walsrode, Wienhausen) und die Stifte (Bassum, Börstel, Fischbeck, Obernkirchen) selbständige Körperschaften des Öffentlichen Rechts.

Dieser Unterschied ist in ihrer Geschichte begründet.

Im Fürstentum Calenberg wurden die Klöster zusammen mit ihren Gütern vom Landesherrn dem Klosterfonds zugewiesen. Damit floss ihr Vermögen in den AHK, welcher im Gegenzug die gesamte Unterhaltung und Versorgung dieser 5 Klöster übernahm.

Dagegen wurde im Fürstentum Lüneburg fast aller Grundbesitz der Klöster zum fürstlichen Kammergut eingezogen. Dafür verpflichtete sich der Landesherr, die Unterhaltung der weiterhin rechtlich selbständigen Klöster zu übernehmen. 1963 übernahm anstelle des Landes Niedersachsen der AHK diese Rechtsverpflichtung.

Ähnlich ist es bei den Stiften. Ihr Vermögen hat noch einen solchen Umfang, dass sie aus den Erträgen ihren Unterhalt größtenteils selbst bestreiten können. Für besondere Baumaßnahmen erhalten auch sie Zuschüsse des AHK.

Weitere Informationen www.klosterkammer.de