Der Generalkonvent ist die Gemeinschaft der amtierenden Äbtissinnen evangelischer Klöster und Stifte in Niedersachsen. Ihm können die Äbtissinnen der fünf Calenberger Klöster, der sechs Lüneburger Klöster und der vier freien Stifte angehören; der von Frauen belebten Klöster und Stifte im Verwaltungsbereich der Klosterkammer Hannover.

Diese Häuser sind Teil einer einzigartigen Landschaft von Frauenklöstern und Stiften in Niedersachsen, in denen seit ihrer Gründung alleinstehende Frauen in geistlicher Gemeinschaft leben. In der Reformationszeit wurden die Häuser nicht aufgelöst, sondern als evangelische Einrichtungen weitergeführt.

Die Mitglieder des Generalkonvents nehmen diese Gemeinschaft als Gabe und Aufgabe wahr. Im wechselseitigen Gespräch und in gegenseitiger Ermutigung und Ermahnung pflegen und fördern sie die Gemeinschaft.

Die Aufgaben des Generalkonvents erstrecken sich von theologischer Arbeit über geistliche Zurüstung, regelmäßigen Austausch zu Fragen der Amtsführung, Zusammenarbeit bei klosterübergreifenden Themen und Aufgaben bis hin zur Konzeption und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für die Äbtissinnen sowie die Konvente und Kapitel.

Ein Sprecherinnenrat koordiniert die Aufgaben und vertritt die Interessen der Klöster und Stifte.